An die Redaktion der Arschkatze - Nataliebt wohl nicht zufrieden
Wednesday, June 18th, 2008
Ach Du scheisse, jetzt hat die Arschkatze aber richtig fette Probleme am Hals. Aber von vorn - am 27. Juli letzten Jahres berichtete die Arschkatze über die total besoffene Schlampe Nataliebt. Die Frau heisst mit realem Namen wohl Natalie Rybczynski und hat auch icq (Nummer 294591789). Wer kein icq hat, kann Natalie Rybczynski auch einen Brief schreiben, sie anrufen oder gleich mal auf ne Tasse Kaffee vorbeischauen -
Natalie Rybczynski
Neckheimg 38
9020 Klagenfurt (Kärnten)
Austria
Tel.: +43 6503909577
Wie die liebe Arschkatze so ist, hat sie die Videos - die die olle Kuh ja selbst auf youtube eingebunden hatte - auf ihrem Funblog eingebunden. Nun, und unverhofft kommt oft - genau, eine plumpe Drohung!
Arschkatze zitiert aus der Mail eines matija rutar (haha, wer hat so einen bescheuerten Namen … das gibbet doch garnicht) vom 2. Mai 2008:
Zitat Anfang
An die Redaktion der Arschkatze.
Ich fordere Sie auf Euren Artikel vom 27. Juli 2007 (Betrunkene grils - Schlampe nataliebt total besoffen) dringend zu löschen, da ich mich sonst gezwungen sehe, mit rechtlichen Schritten gegen Sie vorzugehen.
Ich weise Sie auf §111 und §112 des StGb hin.
§111 (1) StGB:
„Wer einen anderen in einer für einen Dritten wahrnehmbaren Weise einer verächtlichen Eigenschaft oder Gesinnung zeigt oder eines unehrenhaften Verhaltens oder eines gegen die guten Sitten verstoßenden Verhaltens beschuldigt, das geeignet ist, ihn in der öffentlichen Meinung verächtlich zu machen oder herabzusetzen, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.“
Wenn die üble Nachrede einer breiten Öffentlichkeit zugänglich ist, erhöht sich der Strafrahmen auf ein Jahr (§ 111 (2)); die Tat ist straffrei, wenn die Behauptung als wahr erwiesen wird (§ 111 (3)).
Zitat Ende
Na, das ist jetzt mal so richtig harter Tobak für die arme Arschkatze. Der (die oder es?) liebe Matija (hört sich an wie Matjes, lecker, lol) hat leider vergessen, der Arschkatze mitzuteilen, auf welche strafrechtlichen Normen er sich hier bezieht. Welches Land meint er denn nun? Aber auch egal, überlegen wir mal kurz … Hm, es heißt doch (siehe Zitat):
Wer einen anderen in einer für einen Dritten wahrnehmbaren Weise einer verächtlichen Eigenschaft (…) oder eines gegen die guten Sitten verstoßenden Verhaltens beschuldigt, das geeignet ist, ihn in der öffentlichen Meinung verächtlich zu machen oder herabzusetzen, ist (…) zu bestrafen.
No Problem - wer bestraft jetzt wen? Hat die dumme Schlampe Nataliebt die Videos selbst hochgeladen, müsste sie sich ja eigentlich selbst bestrafen. War es der gute Matjesrutar, wäre er der dumme. Jedenfalls nicht die liebe Arschkatze.
Wie auch immer - es dürften alle beteiligten Personen straffrei ausgehen, weil, Zitat:
die Tat ist straffrei, wenn die Behauptung als wahr erwiesen wird
Ja, jetzt sind wir ja beruhigt. Fazit: Die Arschkatze lag goldrichtig mit Ihren Ausführungen betreffend die besoffene Schlampe. Leider kann die geneigte Leserschaft das nicht mehr nachvollziehen, da die Frau Nataliebt ihre Videos zwischenzeitlich vom Portal youtube gelöscht hat.
Macht aber nichts, auf myspace findet sich ja auch so einiges … Also liebe Nataliebt - nicht verzagen, einfach weitersaufen. Irgendwann finden wir bestimmt nochmal so lustige Videos von Dir. Wie wäre es mal mit ner Gangbang party im Suff, so mit Transen und so?


