Februar 22nd, 2008
studiVZ ist scheisse - Abmahner auch!
Oha oha, für Eure liebe Arschkatze ist mal wieder Alarmstufe rot ausgebrochen. Die Hartzer sind los - und das mal wieder volle Pulle. Daß Studenten meist eh scheisse sind, wissen wir ja. Daß die aber so scheisse sind, Abmahnungen zu verschicken, hätte selbst die kleine Arschkatze nicht für möglich gehalten.
Jetzt muß man sich mal eines vor Augen halten - diese StudiVZ Kernasis haben selber kopiert, und zwar von facebook. Ja, jetzt haben diese Studideppen erstmal das tolle neue erstiVZ abgemahnt. Und weil es so eine tolle studentische Leistung war, wurde fickenVZ gleich auch noch abgemahnt, und dann auch noch das geile pennerVZ.
Was denken sich diese verfickten Abmahner eigentlich? Davon mal abgesehen, daß die Abmahnungen aus juristischer Sicht wohl unberechtigt erfolgt sind. Denn jetzt lesen wir im spiegel, daß manche Juristen bezweifeln, ob die Abmahnungen überhaupt berechtigt sind. “Mir scheint, dass die Abkürzung ‘VZ’ wenig prägend ist und der der Abkürzung zugrunde liegende Begriff ‘Verzeichnis’ wegen seiner allgemeinen Bedeutung wohl auch eher nicht schutzwürdig ist“, vermutet beispielsweise der Kölner Markenrechts-Anwalt Alexander Taubitz.
Tja, so isses liebes Streberpack: Satz mit X - war wohl niX …
Aber, nicht verzagen, Arschkatze weiß Rat: Das neue studisVZ ist online! Hier treffen sich auch Studenten - meist nackt
Ja, und wem das nicht paßt - der soll sich an den Blockwart wenden …
Das studiVZ, jaaaahaaaha, au man, die Arschkatze weiß nicht, ob sie lachen oder weinen soll. Aber weil das ganze so lustig ist, gibts jetzt auch kostenlose nackte Studentinnen sexcams zum testen. Das wäre bestimmt auch mal was für die Jungs vom abmahnscheiss-studiVZ.net, denn so würde wohl noch mehr Freude aufkommen. Scheiss Einschüchterversuche, man, die Arschkatze kotzt hier gleich voll ins Essen.
So lesen wir z.b. auf Tutsi.de: “Die Anwälte der Webseite StudiVZ mahnen in der letzten Zeit immer mehr Webseiten ab, die das Kürzel “VZ” im Namen tragen, und knallen den betroffenen Webmastern offenbar erst einmal einen Streitwert von bis zu 275.000 Euro um die Ohren!
Böse Zungen könnten deswegen ja eventuell behaupten, dass der Streitwert bewusst hoch angesetzt würde, um die Anwaltskosten für die Abmahnungen von StudiVZ künstlich in die Höhe zu schrauben - Aber dem kann (und darf) ich mich nicht anschließen, denn das würde ja auch bedeuten, dass man eventuell gegen diese Anwälte ein Verfahren bei der Anwaltskammer anstrengen könnte…“.
An alle Studenten gibt die Arschkatze folglich einen liebgemeinten Tip: Scheisst auf das abmahnVZ und löscht Eure accounts dort! Miese Geschäftemacherei hat nichts mit dem Austausch von Studenten über sog. “social networks” zu tun. Und das www ist voll von Verzeichnissen. Vergesst das abmahner studiVerzeichnis und jut ist.







Februar 22nd, 2008 at 2:00 am
Haha, total irre. Schon länger verfolge ich die Geschehnisse auf Deinem Blog. So blöde wie Du Dich hier gibst bist Du zu 100% nicht.
Und dann noch die Idee daß andere mit diesem http://www.studisVZ.com auch noch Geldverdienen können. Der totale Hammer! Geil!
Die Arschkatze sagt: “Och ne, die Arschkatze ist doch auch nur ein kleines Hartzerkätzchen
Mit Geldverdienen meinst Du bestimmt das neue abmahnCASH? ;)”
Februar 22nd, 2008 at 3:48 am
looool - lottoVZ.de gibts ja auch. Wird der auch abgemahnt?
Die Arschkatze sagt: “Mal sehen auf was für Gedanken die Studentenspasten noch so kommen, wa? Apropo Lotto: Liechtenstein ist immernoch erste Wahl. Man darf einfach nicht immer auf das dumme Geschätz irgendwelcher Gesichtsnullenpolitiker aus Hartzerland hören …
Lieber mal dem lieben Onkel Alois aus Liechtenstein lauschen, oder auf die schweizerische SVP, die trefflich die deutschen Raubritter rügt. Und nicht immer auf Zumwinkel schimpfen - Merke: Klarer Fall, der Typ hats richtig gemacht. Einem Unrechtsstaat (da selber kriminelle Handlungen durch ihn, seine Organe usw. begangen werden) würde wohl niemand gerne mehr Geld als nötig in den Rachen stopfen. Und schon garnicht, wenn gewisse Kreise genau diese Steuergelder mit vollen Händen zum Fenster rausschmeissen. Zum Beispiel, um irgendwelche durch Managementfehler zugrundegerichtete Banken auf Kosten des Steuerzahlers zu sanieren, usw.
Die Arschkatze bekennt: Wäre sie Zumwinkel gewesen, sie hätte wohl nicht anders gehandelt! Oder doch, schon - denn Zumwinkel hat nen Fehler gemacht, er ist in Stasistan geblieben. Leute wie er, ts, die müssten eigentlich schon lange unter Palmen in der Karibik liegen. Und geile Inselschlampen ficken …”
Februar 22nd, 2008 at 2:49 pm
Wo bist Du Spasti denn ausgebrochen? hast du zuviel tagesfreizeit oder was? Spinner!
Die Arschkatze sagt: “Au man, schmeiss mal nen paar Rhoypnol ein, dann klappts auch wieder mit den Nachbarn. Deine Mutter hätte mal DAS HIER LESEN SOLLEN, aber VOR Deiner Geburt …”
Februar 22nd, 2008 at 3:16 pm
Habs mal unter website eingetragen - link zum Artikel auf heute.de
Die Arschkatze sagt: “Sehr löblich, vielen Dank. Das macht ganze 12,8 Schleimpunkte für Dich ;)”
Februar 25th, 2008 at 2:39 am
ich hab erfahren das einer alle Webseiten hat die insidevz.de oder inside-vz.de com at und so weiter heisen
dann noch alle die insider-vz.de com at und so weiter ..
insidervz.com nez at ch
Mal sehen was die da machen?
Die Arschkatze sagt: “Diese domains gehören wohl Privatpersonen, die in keinem Verhältnis zu den studiVZ-Betreibern stehen. Also sind das mögliche Abmahnopfer. Die Arschkatze überlegt ja, sich hartz4VZ.net zu registrieren. Oder hartz4bierVZ.net, studiwichserVZ.net usw. … :)”
Juli 28th, 2008 at 11:19 pm
StudiVZ
kann es nicht sein lassen,
oder wie kommt man schnell und günstig an Domains.
Folgendes Schreiben erhielten wir am Wochenende:
Ihre Markenanmeldungen „Schulfreundevz“ und „Insidervz“
Sehr geehrter Herr Förtsch,
wie Ihnen bekannt sein dürfte, betreiben wir – die studiVZ Ltd. – z.B. unter den Zeichen „studiVZ“ und „schülerVZ“ in Deutschland und im deutschsprachigen Ausland äußerst bekannte und beliebte Online-Netzwerke, die von einer Vielzahl von Personen z.B. als Kontakt-Plattformen (sog. Social Networks) genutzt werden.
Die Zeichen „studiVZ“ und „schülerVZ“ genießen Schutz als nicht eingetragene Kennzeichen (§§ 4 NR. 2,5 Abs. 2 und 3 MarkenG). Daneben bestehen Registerrechte u. a. an den Bezeichnungen „StudiVZ“ (Reg.-Nr. 30631583.1) „schülerVZ“ (Reg.-Nr. 306 54 868) und „schuelerVZ“ (Reg.-Nr. 306 54 867).
Durch die außergewöhnlich hohe Bekanntheit der Social Networks „studiVZ“ und „schuelerVZ“ haben sich die angesprochenen Verkehrskreise der 14- bis 29-jährigen schnell an unsere Kennzeichensystematik gewöhnt. Mithin können wir uns auf den Schutz einer Kennzeichenfamilie für Zeichen berufen, die nach dem Prinzip „Interesse/Interessengruppe + VZ“ gebildet werden.
Wir wurden kürzlich auf Ihre Registrierung der Wortmarke „Schulfreundevz“ (Reg.-Nr. DE 30 2008 020 546.6) und Ihre Anmeldung der Wortmarke „Insidervz“ (Reg.-Nr. DE 30 2008 007 245.8) aufmerksam. Zudem ist uns die Benutzung der Zeichen als Bestandteile von folgendes Domains aufgefallen:
„schulfreundevz.de“, „schuldfreundevz.at“, „schulfreundevz.ch“, schulfreundevz.com“,
„schulfreundevz.net“, „schulfreundevz.info“, „schulfreunde.eu“, schulfreunde-vz.de“,
„schulfreunde-vz.at“, „schulfreunde-vz.ch“, „schulfreunde-vz.com“, „schulfreunde-vz.net“,
„schulfreunde-vz.info“, „schulfreunde-vz.eu“,,,insidervz.at“, „insidervz.ch“, „insidervz.com“,
„insidervz.net“, „insidervz,info“, „insidervz.eu“, „insider-vz.de“ „insider-vz.at, „insider-vz.ch“,
„insider-vz.com“, „insider-vz.net“, „insider-vz.info“ und „insider-vz.eu“.
Auf der unter diesen Domains abrufbaren Website kündigen Sie die Entstehung des Social Networks „Schulfreundevz.de“ an.
Dementsprechend ist eine Verletzung unserer Kennzeichenrechte gemäß §§ 14 Abs. 2 Nr. 2, Nr. 3, 15 Abs. 2, Abs. 3 MarkenG ernstlich und unmittelbar zu besorgen. Uns stehen daher dagegen Sie Ansprüche auf Unterlassung und Beseitigung zu. In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass das Landgericht Köln kürzlich in den Fällen „FussballerVZ“ (Az. 33 O 398/07), „PokerVZ“ (Az. 31 O 47/08), „BewerberVZ“ (Az- 31 O 76/08), „RotlichtVZ“ (Az. 31 O 185/08) und „MatheVZ“ (Az. 31 O 299/08) sowie das Landgericht Hamburg im Fall „DogVZ“ (Az. 312 O 262/08) zu unseren Gunsten entschieden haben.
Wir fordern Sie daher zur Unterlassung und zur Beseitigung der Erstbegehungsgefahr, insbesondere durch Verzicht auf die Marke „Schulfreundevz“ und Rücknahme der Markenanmeldung „Insidervz“ sowie Löschung der genannten Domains, auf.
Die Durchsetzung der Unterlassungsansprüche können Sie gemäß ständiger, höchstrichterlicher Rechtsprechung durch die Aufgabe einer ausreichend strafbewehrten Unterlassungserklärung abwenden. Wir geben Ihnen dazu bis zum
Donnerstag, den 31.Juli 2008, 18.00 Uhr
Gelegenheit. Einen solche Erklärung haben wir für Sie vorbereitet und als Anlage beigefügt. Sie können die Frist durch Telefaxschreiben einhalten, wenn uns unverzüglich darauf die originalschriftliche Erklärung zugeht. Sollte die Frist verstreichen, werden wir weitere rechtliche Schritte einleiten.
Wir behalten uns die Geltendmachung weiterer Ansprüche, ggf. von Schadensersatz, vor.
Alternativ können wir uns eine einvernehmliche Lösung des Konflikts vorstellen. Eine solche könnte darin bestehen, dass Sie die Domains auf uns übertragen. Im Gegenzug würden wir auf die Geltendmachung weiterer Ansprüche (einschließlich Auskunft und Schadensersatz) verzichten. Wegen einer solchen Übertragung können wir uns gerne zeitnah – jedoch spätestens bis zum 30.Juli 2008 – verständigen
Mit freundlichen Grüßen
XXXXXXXXXX
Rechtsanwältin
Hierzu sei folgendes gesagt:
Zum einem ist die Marke StudiVZ höchst umstritten, und rechtlich eventuell gar nicht haltbar.
Diesbezüglich werden wir gegebenenfalls die Markenrechte an Studivz grundsätzlich anfechten und in Frage stellen.
Zum anderen hatte StudiVZ bisher mit ihren Klagen nur Erfolg,
da sich die Klagen gegen Studenten und kleine Einzelkämpfer richteten.
Diesmal jedoch hat sich StudiVZ einen Gegner herausgesucht,
der nicht nur bereit ist die Herausforderung anzunehmen,
vielmehr, es sich auch noch leisten kann jahrelang zu klagen.
Wenn StudiVZ gerne die 27 Domains haben will, so dürfen sie diese gerne kaufen.
Ab 100.000 pro Domain sind wir bereit zu verhandeln.
Ein Holländischer Erotikdienstleister hätte die Domains auch alle sehr gerne.
Doch auf dem Wege einer Klage
wird es ein langer Weg werden.
StudiVZ stützt seine Klage auf die Nennung von VZ in der Domain.
Na wenn das so ist - uns gehören die Markenrechte an IN ist DRIN Urkundennummer 303 09 774, Aktenzeichen: 303 09 774.4/35
Sollte sich ein Richter finden der einer Klage wegen zweier Buchstaben recht gibt,
na dann können wir ja jeden Domaininhaber verklagen der in seiner Domain eines der Wörter in ist oder Drin verwendet.
Insgesamt gibt es über 200 eingetragene „VZ“ Marken.
Darunter Marken VZ Vermögenszentrum VZ Videozone BVZ, OVZ, MVZ,
PatientVZ, PrakiVZ, FetenVZ, PartyVZ, KlientVZ, AzubiVZ, FotoVZ, UrlauberVZ.
Wir sehen der Klage sehr gelassen entgegen,
und freuen uns auf die juristische Auseinandersetzung.
Mit herzlichen Grüßen
Hans – Jürgen Förtsch
Geschäftsführender Gesellschafter
http://www.IN-ist-DRIN.de
Die Arschkatze sagt: “Yeah, heiz den StudiVZ Pissköppen ein. Weg mit den Vollspasten!”
September 29th, 2008 at 2:11 pm
TADAM…… GELADEN UND ENTSICHERT - JETZT WIRD ZURÜCKGEFICKT!
FICKENVZ - PART II - the return of legend…
GOGOGOGOOGO …. stay TUNED…
klaus